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Riesterrente sinnvoll in der bAV? (Beitrag vom 18.04.2018)

Riesterrente über den Arbeitgeber sinnvoll?

Ist die Riesterrente über den Arbeitgeber sinnvoll, wenn man diese mit dem Durchführungsweg der betrieblichen Entgeltumwandlung vergleicht? Das Thema an sich stellt sowohl für den Verbraucher wie auch uns als Versicherungsmakler eine neue Herausforderung. Hintergrund: das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat die Riesterrente für Teile der Arbeitnehmerschaft interessanter gemacht.

Verbesserte Rahmenbedingungen

Die Doppelverbeitragung in der Auszahlungsphase wurde aufgehoben. Das heißt Beiträge auf die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung entfallen, wenn es zur späteren Rentenzahlung kommt.

Wie kann man Riester über den Arbeitgeber einsetzen?

Man kann die Riesterrente über den Arbeitgeber abschließen. Das ist entweder über die betriebliche Altersvorsorge oder über einen privaten Riestervertrag möglich, den der Arbeitgeber z.B. zu Sonderkonditionen in einem Gruppenvertrag anbieten kann. Egal welcher Weg gewählt wird, die Riesterrente kann immer zusätzlich zur betrieblichen Altersversorgung gewählt werden.

Welcher Weg ist der bessere?

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ist es besser die Riesterrente (privat oder über den Arbeitgeber) oder die Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG zu wählen, wenn man für das Alter vorsorgen will.

Extratipp: nachhaltig vorsorgen mit der KlimaRente LV 1871

Tipps zur Entscheidungsfindung

Riester lohnt sich tendenziell, wenn man:

  •  oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung verdient (im Jahr 2018 = 78.000 € pro Jahr)
  • weniger als 20.000 € pro Jahr verdient
  • mehrere Kinder hat
  • schon 4% der BBG für die betriebliche Altersversorgung ausgeschöpft hat (260 € mtl. bzw. 3.120 € pro Jahr)
  • höheren Hinterbliebenenschutz für die Angehörigen möchte

Die Entgeltumwandlung lohnt sich tendenziell, wenn man:

  • oberhalb der BBG (s.o.) verdient und gleichzeitig privat krankversichert ist
  • später eine einmalige Kapitalzahlung aus dem Angesparten möchte
  • seinen Lebensabend außerhalb der EU verbringen möchte
  • unterhalb der BBG (s.o.) verdient

Zusammenfassend kann man sagen, die Entgeltumwandlung passt eher zu Arbeitnehmern

  • die den privat krankenversicherten Besserverdienenden zuzuordnen sind
  • die mehr als 2.100 € für die Altersversorgung aufwenden möchten
  • die den Ruhestand für außerhalb der EU planen
  • die auch Hinterbliebene absichern möchten
  • die volle Kapitalzahlung am Ende der Sparphase möchte

Die Riesterrente ist eher sinnvoll, wenn man:

  • unter 20.000 € im Jahr verdient
  • Arbeitnehmer/in mit Kindern ist
  • Gesetzlich krankenversichert ist
  • den finanziellen Rahmen der betrieblichen Altersversorgung schon ausgeschöpft hat

Praxisbeispiele:

In folgenden Fällen bietet die Entgeltumwandlung nach § 3. Nr. 63 eine höhere Rendite als die Riesterrente:

Single, Versteuerung nach Grundtabelle, keine Kinder: Jahresbruttoeinkommen 25.000 bis 70.000 €

Single, 2 Kinder, Grundtabelle: JBE 50.000 bis 80.000 €

Verheiratete, keine Kinder, Splittingtabelle: JBE 25.000 bis 70.000 €

Verheiratete, 2 Kinder, Splittingtabelle: JBE 50.000 bis 70.000 €

Annahmen zu den obigen Beispielen: Alter bei Abschluss 30 Jahre, bei den Verheirateten entspricht das Einkommen des Ehepartners 20.000 € pro Jahr. Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr, wurden nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt.

Wofür sollte man sich entscheiden?

Wichtig ist, dass man die Riesterrente nicht pauschal ablehnt. Sicher sind die meisten Tarife kostenintensiver als die Tarife der betrieblichen Altersversorgung, dennoch können Sie wie viele Berechnungsbeispiele zeigen dennoch von Vorteil sein. Auch kann die Riesterrente als Ergänzung zur betrieblichen Altersversorgung dienen.

Wichtig:

Wenn es um die Altersversorgung geht, dann informieren Sie sich, lassen Sie sich gut beraten, damit Sie dann auch überzeugt den für Sie besten Weg wählen können.

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