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BRSG 2022 Arbeitgeberzuschuss
BRSG 2022 Arbeitgeberzuschuss
BRSG – was ist das?
Tatsächlich kommt es immer noch vor, dass bei Neuabschlüssen von betrieblichen Altersversorgungen arbeitgeberseitig nicht an den Pflichtzuschuss von 15% gedacht wird. Haben auch Sie – egal ob ArbeitgeberIn oder ArbeitenehmerIn noch nichts vom BRSG und Pflichtzuschuss gehört? Dann hier ein kurzer Überblick:
Zum Pflichtzuschuss: das 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) regelt unter anderem die Zuschusspflicht des Arbeitgebers. Entgeltumwandlungen im Durchführungsweg betriebliche Direktversicherung, Pensionskasse sowie Pensionsfonds, die ab 2019 abgeschlossen wurden, müssen grundsätzlich durch den Arbeitgeber mit 15% bezuschusst werden, sofern er als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart. Das heißt konkret: ArbeitneherInnen, die weniger als 85.200 € brutto pro Jahr verdienen (Stand 2021) und vom eigenen Gehalt eine Direktversicherung Pensionskasse oder Pensionsfonds finanzieren, haben Anspruch auf 15% Arbeitgeberzuschuss, sofern diese nach 2018 abgeschlossen wurde oder wird. Wird diese Regelung nicht umgesetzt, dann ist ein Verstoß gegen das BRSG Gesetz.
Was gilt für Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden?
Auch für Altverträge gilt die Zuschusspflicht. Allerdings wurde hier eine Übergangsfrist für den BRSG Zuschuss eingeräumt. Der Zuschuss ist spätestens ab 2022 zu gewähren. So sieht es das BRSG für den Zuschuss im Bestand vor.
Arbeitgeber sollten sich jetzt der Thematik stellen
Auf Arbeitgeber, die gesetzeskonform handeln wollen kommt jetzt Arbeit zu – unter Umständen sehr viel Arbeit!
Expertentipp: Infos zur KlimaRente
Insbesondere in Unternehmen, in denen es Direktversicherungen und Pensionskassenverträge mehrerer Anbieter gibt (von ALLIANZ bis Zürich Versicherung), kann ich nur empfehlen, sich jetzt zu kümmern, denn nicht jeder Versicherer bietet eine Erhöhung der Altverträge an, sondern schließt eine Erhöhung der Leistungen explizit aus. Das heißt, bei jedem Versicherer muss nachgefragt werden, ob erhöht werden kann oder nicht. Jeder einzelne Vertrag muss angefasst und geprüft werden.
Sollte eine Erhöhung des Vertrags seitens des Versicherers abgelehnt werden muss der Vertrag vom Beitrag her so umgestellt werden, dass es wieder passt.
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Beispiel: ein Direktversicherungsvertrag mit einem Beitrag von 115.- € im Monat wurde 2015 abgeschlossen. Diese 115.- hat der Arbeitnehmer aus seinem Gehalt finanziert. Es handelt sich somit um einen Altvertrag, für den sich die neue BRSG-Regelung ab 2022 auswirkt. Lässt sich dieser Vertrag nicht um 15% erhöhen, dann zahlt der Arbeitnehmer weiterhin seine 115.- € und der Arbeitgeber gewährt spätestens ab 1.1.2022 den BRSG Pflichtzuschuss in Höhe von 17,25 €, sodass die Versorgung mit 132,25 € weiter. Lässt der Versicherer die Beitragserhöhung nicht zu (gängige Praxis), dann kann der Zuschuss über einen Neuabschluss bei einem anderen Versicherer umgesetzt werden. Man hätte dann 2 Verträge bei 2 verschiedenen Anbietern. Das dürfte aus mehreren Gründen weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer gewünscht sein. Zusätzlich wird es schwierig sein einen guten Anbieter zu finden, der Neuverträge mit Minibeiträgen anbietet. So bliebe als letzter Ausweg den bestehenden Vertrag von der Beitragsaufteilung umzugestalten in 100.- € Eigenbeitrag Arbeitnehmer + 15 € Arbeitgeberbeitrag. Bei dieser Lösung muss dann die bestehende Zusatzvereinbarung, die grundsätzlich zusätzlich zum Versicherungsvertrag besteht umgestellt werden.
Kleinteilige Detektivarbeit
Die für spätestens 2022 erforderlichen Anpassungen erfordern Information sowie viel Aufwand und Zeiteinsatz. Betroffen sind sämtliche Entgeltumwandlungen die über Pensionskassen, Direktversicherungen und Pensionsfonds zustande kamen. Arbeitgeber sollten sich somit rechtzeitig kümmern, damit der BRSG Pflichtzuschuss auch für die Bestandsverträge rechtzeitig berücksichtigt wird.
Für jeden einzelnen Vertrag muss folglich mit jeder einzelnen Gesellschaft eine Lösung gefunden werden. Das wird im Regelfall kleinteilige Detektivarbeit bedeuten, bevor wirklich alle Verträge gefunden sind. Regelmäßig wird es Sonderfälle geben und relevante Verträge können „durchrutschen“, z. B. weil Mitarbeiter aus der Lohnfortzahlung gefallen oder in Elternzeit sind.
BRSG Zuschuss 2022 – zeitnah handeln und Zeitplan entwickeln
Weil alle Verträge mit der ersten Lohnabrechnung im Januar 2022 angepasst sein müssen, sollten die Anträge mit den gewünschten Beitrags-Veränderungen spätestens im Oktober bei den Versicherern liegen, damit noch rechtzeitig zum Jahresende angepasst werden kann. Das heißt, spätestens im September müssen die ArbeitnehmerInnen informiert und beraten worden sein. Die Beratung erfolgt natürlich schon vor September.
Zum kostenlosen Download: bAV Praxis-Ratgeber für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
„Daraus ergibt sich, dass die Versorgungsordnung im Unternehmen spätestens im August überprüft und angepasst werden muss. Sollte es noch keine Versorgungsordnung geben – auch das kommt immer noch vor – sollte man sich jetzt sehr zeitnah um die erstmalige Erstellung kümmern.
Arbeitgeber sollten sich bei der Umsetzung unterstützen lassen
Um die betriebliche Altersversorgung rechtssicher zu machen und auch die Regelungen zum BRSG Zuschuss richtig und zeitnah umzusetzen, sollten sich Arbeitgeber von versierten Dienstleistern helfen lassen, z. B. von unabhängigen Versicherungsmaklern, die auf die betriebliche Altersversorgung spezialisiert sind sowie Juristen für die Umsetzung einer Versorgungsordnung. Gute Versicherungsmakler optimieren in aller Regel die Versorgungslösungen, die schon vorhanden sind und integrieren diese dann in verbessertes Konzept. Auch haben bAV-Versicherungsmakler in aller Regel gute Juristen im Netzwerk, sodass jeder Unternehmer alles aus Hand hat.
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Zum Autoren
Mario Bartosch ist Berater und Geschäftsführer der AssetSecur GmbH. Die AssetSecur berät als unabhängiger Versicherungsmakler bundesweit und ist auf die Buch- und Medienbranche spezialisiert. Die AssetSecur ist Partner des Börsenvereins des deutschen Buchandels. Zu den zahlreichen Produktpartnern im Bereich der Altersversorgung gehören ausgewählte Anbieter wie Alte Leipziger, Presse-Versorgung oder die LV 1871.