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Für Leute bis 35 Jahre – Berufsunfähigkeitsversicherung mit wenig Gesundheitsfragen

#versichertundverstanden

Deine Beraterin Fiona Schwesig
Deine Beraterin Fiona Schwesig

Worum geht es?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört neben der privaten Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen, denn Sie sichert dein Einkommen ab, falls du wegen Berufsunfähigkeit nicht mehr in der Lage sein solltest, deinen Beruf auszuüben.

Falls du glaubst, dass du nicht berufsunfähig werden kannst dann schau dir dieses kurze Video an:

Video: die 3 häufigsten Irrtümer in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Worum geht es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Hannoverschen genau?

Genau: um eine etwas entspannteres Antragsprocedere. Denn wenn du die drei gestellten „Antragsfragen“ mit „nein“ beantworten kannst, möglichst kein risikoreiches Hobby betreibst (das ist aber nicht unbedingt ein Ablehnungsgrund) und dein Gewicht einigermaßen okay ist (keine Angst, du musst keine Modelmaße haben), dann sieht es sehr gut aus, dass du deine Berufsunfähigkeitsversicherung wie beantragt bekommst.

Aber nun nehmen wir die Fragen mal näher unter die Lupe

Gesundheitsfrage Nr. 1

“Sind Sie aktuell oder waren Sie in den letzten drei Jahren länger als 3 Wochen ununterbrochen nicht in der Lage, aus gesundheitlichen Gründen Ihrer schulischen, studentischen oder beruflichen Tätigkeit nachzugehen (z. B. durch Arbeitsunfähigkeit)?”

Unsere Meinung dazu:

“Drei Jahre sind ein relativ kurzer Zeitraum für Ihre Kunden und drei Wochen Krankschreibung am Stück auch eher selten ungewöhnlich (meistens dauern Krankschreibungen bis zu 10 Werktage). Hier haben wir also eine sehr kundenfreundliche Regelung!

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Gesundheitsfrage Nr. 2

“Wurden Sie in den letzten drei Jahren zu folgenden Erkrankungen durch Ärzte, andere Heilbehandler oder Therapeuten untersucht, beraten oder behandelt“

Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Schlaganfall, Leber-/Nierenerkrankungen, Autoimmunerkrankungen, chronische Erkrankungen (z. B. Rheuma, Multiple Sklerose, Epilepsie), Diabetes, Asthma, psychische oder neurologische Erkrankungen, HIV-Infektion/Aids, Erkrankungen oder Beschwerden des Bewegungsapparates (z. B. Rücken, Knie, Hüfte) oder der Sinnesorgane (z. B. Augen, Ohren, Haut)”

Unsere Meinung dazu:

Gut und hilfreich finden wir folgenden Hinweis, dass es auch eine Auflistung an Erkrankungen gibt, die nicht angegeben werden müssen. Das schafft zusätzliche Klarheit und dämmt persönlichen Aufwand bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen ein.

“Nicht angegeben werden müssen: Fehlsichtigkeit von weniger als +/−8 Dioptrien, Covid-19-Infektion oder Covid-19-Erkrankung, die nicht länger als 3 Monate dauerte und seit mindestens 4 Wochen vollständig ohne Folgen ausgeheilt ist, Erkältungskrankheiten (z. B. Erkältungsschnupfen, Halsentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung, Kehlkopf oder Luftröhrenentzündung, grippaler Infekt), die folgenlos ausheilten, Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte, die folgenlos ausheilten”

Dein Berater Mario Bartosch
Dein Berater Mario Bartosch

Gesundheitsfrage Nr. 3

“Bestehen oder bestanden darüber hinaus bei Ihnen in den letzten drei Monaten Gesundheitsstörungen oder Beschwerden? (Bitte geben Sie auch Beschwerden/Gesundheitsstörungen an, wegen derer Sie weder beraten, untersucht oder behandelt wurden.)

  • Ungewollte Gewichtsabnahme von mehr als fünf Kilogramm
  • Brustschmerzen in Verbindung mit Herz-Kreislauf-Störungen oder Kaltschweißigkeit
  • Atemnot
  • Blut im Stuhl, im Urin oder im Auswurf (Husten)
  • Kopfschmerzen in Verbindung mit Lähmungserscheinungen, Sehstörungen, Gefühlsstörungen in den Gliedmaßen, regelmäßigem Erbrechen oder Ohnmachtsanfällen
  • Lymphknotenschwellungen, Brustknoten (Selbstertastung) oder Geschwürbildung
  • Veränderungen der Haut bzw. der Leberflecken
  • Wiederkehrende Schmerzzustände ungeklärter Ursache
  • Wiederkehrende Angstzustände, Panikattacken oder Erschöpfungszustände”

Unsere Meinung dazu

Auch hier eine relativ klare und übersichtliche Eingrenzung und somit kundenfreundliche Regelung

Und sonst noch?

Die technische Ausgestaltung der Hannoverschen Aktion für Junge Leute:

  • Du kannst bis zu 2.000.- € monatlich an Berufsunfähigkeitsversicherung absichern
  • Bei Abschluss der Versicherung darfst du höchstens 35 Jahre alt sein
  • Du darfst den Beitrag jedes Jahr ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zu 5% und somit die versicherte Rente erhöhen
  • Bis zu 3% garantierte Rentenerhöhe im Leistungsfall sind gegen Mehrbeitrag möglich
  • Es wird nicht nach abgelehnten oder mit Erschwernis angenommenen Anträgen gefragt
  • Du kannst maximal 60% deines jetzigen Bruttogehaltes versichern
  • Es gibt 3 unterschiedliche Tarifvarianten, die sich vom Preis-Leistungsverhältnis unterscheiden.

Wie hoch ist der Monatsbeitrag?

Im Durchschnitt haben wir einen Preis von ca. 60 € Zahlbeitrag im Monat für 1.500.- versicherte Monatsrente ermittelt, wenn du dich wie empfohlen bis zum Alter 67 absicherst. Akademikerinnen und Akademiker zahlen meistens noch weniger.

Warum du dich jetzt um deine Berufsunfähigkeitsversicherung kümmern solltest!

Aktionen wie diese von der Hannoverschen gibt es immer ml wieder auch von anderen Versicherungen. Das Problem: gute Aktionen werden im Regelfall von heute auf morgen wieder vom Markt genommen – ohne vorherige Ankündigung!

Außerdem wird der Beitrag teurer, wenn man abwartet, denn die Beitragshöhe hängt vom Eintrittsalter ab und auch sehr wichtig: keiner weiß, ob du auch morgen noch so gesund bist, dass du versichert werden kannst. Deshalb unsere Empfehlung: kümmere dich jetzt!

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Wir freuen uns darauf, dich informieren zu können – #versichertundverstanden

Deine Beraterin Fiona Schwesig – Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen (IHK)

Mario Bartosch Gründer und Berater der AssetSecur GmbH

Dein Berater Mario Bartosch – Diplombetriebswirt für Versicherungen (FH)