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Fiskus finanziert private Basis-Rente mit
Die steuergeförderte Basis-Rente ist maßgeschneidert für beruflich Selbstständige. Während des aktiven Arbeitslebens zahlt man flexibel Beiträge ein und setzt sie steuerlich voll ab. Im Ruhestand erhält man aus dem angesparten Kapital plus Zinsen eine laufende Monatsrente.
Private Vorsorge ist für Selbstständige im Ruhestand eine wichtige Einkommensquelle, weil sie während des Berufslebens oft wenig oder gar nichts in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Mit der privaten Basis-Rente sichert man sich insbesondere als Gutverdiener eine hohe Steuerförderung: Je höher der persönliche Steuersatz, desto höher ist auch der Beitragsanteil, der praktisch vom Fiskus finanziert wird. Die Beiträge zur Basis-Rente sind zu 100 % steuerlich absetzbar, dieser Prozentsatz hatte sich in den letzten Jahren schrittweise erhöht und im vergangenen Jahr die volle Abzugsfähigkeit erreicht. Der Höchstbetrag für die steuerliche Absetzbarkeit liegt 2024 bei 27.566 Euro für Ledige und 55.132 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner. Die Auszahlungen aus der Basis-Rente werden nachgelagert besteuert. Das bedeutet, dass die Rentenzahlungen im Alter mit dem dann geltenden, in der Regel deutlich geringeren persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen.
Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten sofort wieder an die derzeitigen Rentenbezieher fließen, sind Rürup-Renten kapitalgedeckt und nicht von der demografischen Entwicklung abhängig. Dank der Steuervorteile liegt die Rendite der Basis-Rente oft deutlich über anderen Geldanlagen wie Fest- oder Tagesgeld. Die Basis-Rente gibt es in verschiedenen Varianten. Wer Wert auf hohe Sicherheit legt, sollte sich für eine klassische Rentenversicherung mit garantierter Verzinsung entscheiden. Wem hohe Renditechancen wichtiger sind, kann auf eine fondsgebundene Rürup-Rente setzen – Fondspolicen bringen bei positiver Wirtschaftsentwicklung oft noch bessere Erträge als klassische Rentenversicherungen mit Zinsgarantie.