Die private Pflegeversicherung

Eine zusätzliche private Pflegeversicherung ist in vielen Fällen sinnvoll

Was ist eine Pflegeversicherung bei privaten Versicherungen? Erfahren Sie mehr darüber, welche Pflegelücken vorhanden sein können und wie Sie sich gegen das Pflegekostenrisiko absichern können.   

Pflegeversicherung

Unsere moderne Zivilisation bringt neben vielen Vorteilen auch eine Reihe von Nachteilen mit sich, die es zu bewältigen gilt. Dass sich durch die erhöhte Lebenserwartung die Wahrscheinlichkeit einer Pflegebedürftigkeit stark erhöht hat, ist einer der Nachteile. Mit einer Pflegerentenversicherung sind Sie nicht in der Gefahr, Ihre privaten Geldreserven für die monatlichen und, in der Regel, sehr hohen Pflegekosten einsetzen zu müssen. Je früher Sie eine Pflegerentenversicherung abschließen, desto billiger sind die monatlichen Beiträge.

Wofür Pflegeversicherung ?

Wofür Pflegeversicherung mag man sich fragen. Wir werden immer älter und einer Studie zufolge wollen immer weniger Menschen in ein Alten- oder Pflegeheim. Doch wer soll eine sachgerechte private Pflege in den eigenen vier Wänden bezahlen, wo selbst in den Heimen die Kosten für die Pflege explodieren und die gesetzliche Pflegeversicherung im Regelfall nur einen Teil der notwendigen Ausgaben auffangen kann? Die Vielfalt von privaten Pflegeversicherungstarifen schafft zunehmend Verwirrung beim Verbraucher. Die Möglichkeiten der Absicherung sind immens. Doch wie viel Versicherung benötigt man tatsächlich? Wie unterscheidet man einen guten von einem schlechten Tarif? Worauf sollte man unbedingt achten? Welche Standards sollte die Versicherung erfüllen und worauf kann man persönlich verzichten? Darauf gibt es keine pauschalen Antworten, denn so individuell wie die Tariflandschaft für private Pflegeversicherungen ist, so unterschiedlich sind auch die persönlichen Bedürfnisse und nicht zuletzt die Möglichkeiten, die der persönliche Geldbeutel hergibt.

Die folgenden Informationen sollen einen guten und aktuellen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der privaten Pflegeversicherung geben. Pauschale Antworten auf Fragen wie „welche Pflegeversicherung ist die beste“ oder „welche Pflegeversicherung ist sinnvoll“ kann es zwar nicht geben, aber Antworten darauf warum eine Pflegeversicherung sinnvoll ist und welcher Tarif zu wem passt. Nach einer allgemeinen Übersicht wie die gesetzliche Pflegeversicherung funktioniert und was sie leisten kann, erhalten Sie Informationen über die Versorgunglücken und wozu die private Pflegeversicherung in der Lage ist diese Lücken auszugleichen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung gibt es seit 1995 und sie hat eine Lücke in der Sozialversicherung geschlossen. Diese gesetzliche Versorgung deckt aber selten alle Kosten für externe Pflege ab und stellt deshalb maximal eine Grundversorgung dar.

Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen seit 2017

Per 1.1.2017 hat der Gesetzgeber durch das Pflegestärkungsgesetz II einen neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit eingeführt sowie aus 3 Pflegestufen 5 Pflegegrade eingeführt.

Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung oder anderer Prüforganisationen Antragsteller auf Pflegeleistungen persönlich anhand eines Fragenkatalogs auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit. Bei privat Krankenversicherten übernimmt die Firma Medicproof die Begutachtung. Auf Grundlage des Gutachtens ergibt sich dann der Pflegegrad durch Entscheidung der zuständigen Pflegekasse (bei gesetzlich Krankenversicherten).

Die Begutachtung erfolgt anhand eines Punktesystems. Es wird grundsätzlich geprüft, wie selbständig der Antragsteller noch ist. Anhand der Anzahl der erreichten Punkte ergibt sich dann die Einstufung in den Pflegegrad bzw. die Ablehnung des Antrags, wenn keine ausreichende Punktanzahl erreicht wird.

Bei der Beurteilung der Selbständigkeit werden verschiedene Teilbereiche geprüft wie

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Aufgaben
  • Alltagleben und soziale Kontakte

Es gilt: Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, desto höher fällt der Pflegegrad aus und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen genehmigt seine Pflegekasse.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte).

Pflegekosten – wer soll das bezahlen?

Wofür private Pflegeversicherung notwendig ist

Das Pflegefallrisiko und die daraus entstehenden Kosten werden in Deutschland häufig stark unterschätzt. Im Regelfall kann die gesetzliche Pflegeversicherung allein die Kosten nicht decken, was wiederum eine private Pflegezusatzversicherung notwendig macht.

Nach Prognosen des statistischen Bundesamtes wird sich die Anzahl der Pflegebedürftigen in der gesetzlichen Pflegeversicherung von rund 2.4 Mio. Personen im Jahr 2011 auf rund 3.4 Mio. im Jahr 2030 erhöhen und um eine weitere Million bis zum Jahr 2050. Dies ist bedingt durch die Zunehmende Vergreisung der Gesellschaft und auch ein damit verbundener überproportionaler Anstieg an Demenzerkrankungen.

Wer nicht in der Lage ist für die Kosten eines Pflegeheimes aufzukommen hat zwar grundsätzlich Anspruch auf Sozialhilfe, wenn er seine Bedürftigkeit nachweisen kann, muss dafür aber erst sein eigenes Einkommen sowie vorhandene Vermögenswerte verwerten. Das Schonvermögen ist § 90 Abs. 1 SGB XII geregelt.

Nachdem alle laufenden Einnahmen, Vermögenswerte und Rückforderungen von Schenkungen (können innerhalb von 10 Jahren zurückgeforderte werden) verwertet sind, wird die Unterhaltspflicht der Familienangehörigen geprüft. Sofern im Pflegefall Unterhaltsbedürftigkeit eintrifft werden Ehepartner sowie Verwandte in der 1. Linie auf Unterhaltsverpflichtung geprüft. Die gesetzliche Regelung findet sich in § 1601 BGB.

Will man also nicht Gefahr laufen will ein Sozialfall zu werden bzw. den Kindern später finanziell zur Last zu fallen, sollte man sich frühzeitig mit dem Thema Pflegekosten auseinandersetzen.

Ermittlung beispielhafter Versorgungslücken für Hamburg

Beipiel 1 und 2: Leistung durch professionellen Pflegedienst zu Hause:

Pflegegrad 3: gesetzliche Leistung: 1.298 €, realer Bedarf: 2.365 €, Versorgungslücke: 1.067 €

Pflegegrad 4: gesetzliche Leistung: 1.612 €, realer Bedarf: 3.998 €, Versorgungslücke: 2.386 €

Beispiel 3: Pflege im Heim

Pflegegrad 3: gesetzliche Leistung: 1.262 €, realer Bedarf 3.284 €, Versorgungslücke: 2.022 €

Beispielangebote und weitere Informationen finden Sie hier unter

Die private Pflegeversicherung

Die Kosten für ambulante bzw. stationäre Pflege können sehr hoch sein (siehe oben). Die gesetzliche Versorgung reicht in der Regel bei weitem nicht aus. Wer die Differenz aus gesetzlicher Versicherungsleistung und Eigenmitteln nicht aufbringen kann oder will, sollte rechtzeitig über eine private Pflegeversicherung als Ergänzung nachdenken. Doch welche private Pflegeversicherung ist die richtige?

Welche Pflegeversicherung ist die beste bzw. welche Pflegeversicherung ist sinnvoll?

Die Frage ob eine Pflegekosten-, eine Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung am besten ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Es gibt Unterschiede bei der Flexibilität, der Auszahlung, dem Preis und auch bezogen auf die Sicherheit in der Kalkulation. Im Folgenden betrachten wir die selbständigen Tarife, die es am Versicherungsmarkt gibt.

Pflegerententarife

Die privaten Pflegerentenversicherungen werden – anders als Pflegetagegeld- oder Pflegekostentarife nicht von Krankenversicherern sondern Lebensversicherern angeboten und anders kalkuliert. Grundsätzlich wird im Pflegefall eine monatliche Pflegerente gezahlt. Die Auszahlung ist frei verfügbar, also nicht zweckgebunden wie beim Pflegekostentarif (siehe unten). Die Pflegerente ist erst einmal (erheblich) teurer vom Beitrag her, garantiert dafür aber auch einen festen (nicht steigenden) Beitrag. Außerdem kann man über die Pflegerente Zusatzelemente absichern, welche ein Krankentagegeld nicht vorsieht. Das kann zum Beispiel eine Leistung an die Angehörigen im Todesfall sein oder Sofortleistungen bei Pflegerentenbeginn. Außerdem sehen Pflegerententarife grundsätzlich einen Rückkaufswert bei Kündigung vor.

Pflege-Bahr

Der Pflege-Bahr Tarif ist ein gesetzlich geförderter Krankentagegeldtarif. Der Eigenbeitrag der Versicherten muss mindesten 120 € pro Jahr betragen. Die staatliche Zulage beträgt dann 60 € pro Jahr. Die Beantragung der Förderung erfolgt durch den privaten Krankenversicherer bis zum 31.03. des Folgejahres.

Es galt bei Einführung der Tarife eine Mindestabsicherung in Pflegestufe 3 in von Höhe von monatlich 600 € und es muss eine Leistung in jeder Pflegestufe vorhanden sein. Ab 2017 sind die Mindestleistungen auf von Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt worden. Es darf weder Risikozuschläge  noch Leistungsausschlüsse geben und die Gewährung von Versicherungsschutz darf nicht vom Krankenversicherer abgelehnt werden – unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten bei Beantragung des Versicherungstarifes . Es besteht also Annahmezwang für Versicherer, d.h. Personen ab 18 Jahren müssen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand versichert werden – mit Ausnahme der Diagnosen Demenz und Pflegebedürftigkeit bei Antragstellung. Dafür ist dann aber eine Wartezeit von maximal 5 Jahren vorgesehen.

Die Mindestleistungen pro Monat im jeweiligen versicherten Pflegegrad sind seit 2017:

  • 10 % tarifliche Leistung in Pflegegrad 1 (60 Euro)
  • 20 % tarifliche Leistung in Pflegegrad 2 (120 Euro)
  • 30 % tarifliche Leistung in Pflegegrad 3 (180 Euro)
  • 40 % tarifliche Leistung in Pflegegrad 4 (240 Euro)
  • 100% tarifliche Leistung in Pflegegrad 5 (600 Euro)

Pflegekostentarife

Die private Pflegekostenversicherung tritt dann ein, wenn die Deckung der Kosten durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreichend sind.  Der Differenzbetrag zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten wird dann zu einem vorher vereinbarten Prozentsatz übernommen. Die Leistungen sind jedoch zweckgebunden und die Versicherten können nicht frei darüber verfügen. Diese mangelnde Flexibilität und die explizit zu erbringenden Nachweise für die Erstattung machen Pflegostentarife erheblich umständlicher als andere Tarife am Markt. Wohl auch deshalb sind diese Tarife im Gegensatz zu privaten Pflegetagegeldtarifen weniger verbreitet.

Pflegetagegeldtarife

Ein Pflegetagegeldtarif zahlt im Pflegefall je nach Höhe des Pflegegrades einen festgesetzten Tagessatz. Dieser Tagessatz kann von den Versicherten je nach Wunsch und Budget frei beim Abschluss der Versicherung vereinbart werden. Im Unterschied zum Pflegekostentarif   können die Versicherten selbst frei über die Verwendung des Pflegetagegeldes entscheiden. Auch die Entscheidung, ob ambulant oder in einem Heim gepflegt werden soll, treffen die Kunden selber. Selbst bei der Wahl der Pflegekraft sind die Versicherten in der Regel frei (steht in den Versicherungsbedingungen). Ob ein Angehöriger oder eine Pflegefachkraft pflegt, das spielt bei einer Pflegetagegeldversicherung also üblicherweise keine Rolle.

Beim Pflegetagegeldtarif können von den Versicherungsleistungen  auch Pflegehilfsmittel angeschafft oder erforderliche kleinere Umbauten im Haus finanziert werden. Lediglich die Pflegebedürftigkeit und der Pflegegrad müssen festgestellt sein. Die Auszahlungen können bei den einzelnen Pflegegraden zwischen unterschiedlichen Prozentsätzen bei den Tagessätzen variieren.

Ab welchem Alter ist die private Pflegeversicherung sinnvoll?

Auch im jungen Alter ist der Abschluss einer Pflegeversicherung durchaus interessant.

Gründe für frühseitige Zusatzabsicherung:

  • Niedrigerer Versicherungsbeitrag
  • Durch bessere Gesundheit höhere Annahmewahrscheinlichkeit durch den Versicherer
  • Frühzeitiger Versicherungsschutz, denn das Pflegefallrisiko (z.B. durch Unfall oder Schlaganfall) ist stets vorhanden.

Private Pflegeversicherung, worauf achten?

  • Hoher Schutz bei stationärer Pflege

Unabhängig vom Pflegegrad bieten einige Versicherer an ab Pflegegrad 2, immer schon den Höchstsatz für Pflegegrad 5 zu zahlen ist, wenn stationäre Pflege zu zahlen ist.

Beispiel: versicherter Tagegeldsatz bei Pflegegrad 5 70 € pro Tag

PflegegradVersichertes Tagegeld ambulant (pro Monat)Versichertes Tagegeld stationär (pro Monat)
521002100
416802100
310502100
26302100
1420420
  • Flexibler Schutz

Häufig sind die Möglichkeiten der flexiblen Auswahl, wie man in den einzelnen Pflegegraden versichert sein möchte starr. So ergeben sich die vereinbarten Leistungen in vielen Tarifen starr aus dem vereinbarten Tagegeld für Pflegegrad (PG)5.

Beispiel für einen unflexiblen Tarif: PG5 = 100%; PG4 = 80%; PG3 = 50%; PG2 = 30%; PG1= 20%

Das heißt in diesem Beispiel konkret, wer 50 € in PG 5 versichert hat, bekommt bei PG4: 40€, bei PG3: 25€ , bei PG2: 15€ und bei PG1 10 € Tagegeld pro Tag und kann nicht frei wählen, in welcher Höhe er in den anderen Pflegegraden versichert sein möchte.

Expertentipp:

Besser ist es, wenn man sich je nach persönlichem Bedarf, der vorher ermittelt wird, in den einzelnen Pflegegraden individuell versichern kann, z.B. 50 € in PG5 und PG4, 30 € in PG 3, 25 € in PG 2 und PG1.

Gute Tarife hinsichtlich der Flexibilität bieten z.B. die Versicherer Gothaer oder vigo.

  • Nachversicherungsgarantie

Bevor die Pflegeversicherung zustande kommt ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Wer diese erfolgreich überstanden hat, bekommt Versicherungsschutz in vereinbarter Höhe. Die Höhe des heute ermittelten Bedarfs kann in Zukunft aber eine ganz andere sein, sodass der Versicherungsschutz dann nicht mehr ausreicht. Soll der Versicherungsschutz dann gegen Mehrbeitrag erhöht werden, verlangt der Versicherer grundsätzlich eine erneute Gesundheitsprüfung. Wer dann nicht mehr gesund ist, wird dann unter Umständen nicht die höhere Leistung versichert bekommen. Für diesen Fall sind Tarife positiv, die Erhöhungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsehen, z.B. Tod des Ehegatten, Wegfall des Beihilfeanspruchs, Kauf einer selbstgenutzten Immobilie etc.

  • Dynamik ohne Altersgrenze

Der heute ermittelte notwendige Versicherungsschutz wird in der Zukunft dann nicht mehr ausreichen, je weiter diese vom heutigen Tag entfernt ist. Wer sich im Alter von 50 Jahren mit einem Tagegeld von 50 € versichert, kann davon ausgehen, dass dieses im Pflegefall im Alter von 75 oder 80 Jahren oder noch später bei weitem nicht mehr ausreicht. Hintergrund ist die Inflation, der Kaufkraftverlust. Aus diesem Grunde ist eine Dynamikoption im Pflegetarif sehr wertvoll. Diese sieht vor, dass sich der Versicherungsschutz in bestimmten Zeitintervallen gegen Mehrbeitrag und ohne erneute Gesundheitsprüfung automatisch erhöht. Diese Dynamik sollte keine Altersgrenze vorsehen.

Expertentipp:

Anbieter mit Dynamik ohne Altersgrenze z.B. : ARAG, DKV, R+V

  • Einmalleistungen

Optional bieten einige Tarife an, dass bei erstmaligem Eintritt eines bestimmten Pflegegrades ein einmaliges zusätzliches Pflegegeld gezahlt wird. Diese Einmalleistung ist dann automatisch oder gegen Mehrbeitrag mitversichert.

  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2

Ist eine Beitragsbefreiung ab PG2 mitversichert, dann sind ab PG und höher keine Beiträge mehr zu zahlen. Ist dies in den Bedingungen nicht vereinbart, dann muss auch im Pflegefall trotz Bezug der Versicherungsleistungen der vereinbarte Versicherungsbeitrag weitergezahlt werden.

  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit

Diese Regelung schützt davor, dass man bei Arbeitslosigkeit, wo die Zahlung des Versicherungsbeitrags unter Umständen aus finanziellen Gründen nicht mehr möglich, seinen Versicherungsschutz „ruhend“ stellen kann. Einiger Anbieter sehen vor, dass bei Arbeitslosigkeit keine Beiträge gezahlt werden müssen. Zwar besteht dann in dieser beitragslosen Zeit kein Versicherungsschutz, aber der Versicherungsschutz kann ohne Gesundheitsprüfung bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung aufleben – eine sinnvolle Regelung für angestellt Tätige!

  • Mindestens 6 Monate rückwirkende Leistung

Die Leistungen sollten bedingungsgemäß auf Antrag ab dem Zeitpunkt erbracht werden, in dem die Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen vorliegen. Eine Anzeigepflicht bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit sollte nicht zwingend erforderlich sein.

  • Zusatzleistungen – Helfer beim Pflegeplan

Einige Anbieter unterstützen Ihre Kunden sogar schon vorher. Die Kunden erhalten dann professionelle Unterstützung von unabhängigen Experte wie z.B. Vermittlung von Pflegeheimen in der Umgebung, kostenfreie Erstberatung im Pflege- oder Versicherungsfall etc.

(Foto:Quelle Fotolia)

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Weitere Informationen und Beispielberechnungen in unserer Infobroschüre Musterbroschuere Pflegeversicherung wofür

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