Presse-Versorgung Riesterrente
Infomationen zur Presse RiesterRente für Medienbranche
vom unabhängigen Versicherungsmakler
Die Presse-Versorgung RiesterRente
Die Riesterrente bietet attraktive Zulagen und Steuervorteile. Arbeitnehmer/innen und Selbstständige der Medienbranche können mit den attraktiven Tarifen der Presse RiesterRente vorsorgen.
Wer kann an der Presse-Versorgung RiesterRente teilnehmen?
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Rente wurde in den letzten Jahren nach und nach gekürzt. Dadurch entstandene Versorgungslücken. Diese können mit der staatlich geförderten RiesterRente geschlossen werden. Bei der Riesterrente profitieren die Versicherten von staatlichen Zulagen und steuerlicher Förderung. Bei der eigens für die Medienbranche geschaffene Presse RiesterRente des Presseversorgungswerkes können alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer/innen und Selbstständige (z. B. freie Journalisten oder angestellte Lektoren/innen), die in der Künstlersozialkasse versichert sind, mitmachen. Das gilt auch für deren Ehepartner/innen, sogar dann, wenn diese nicht zum förderfähigen Personenkreis gehören.
Interessant
Selbst wer nicht zum grundsätzlich zulässigen Personenkreis der versicherbaren Berufe gehört, hat häufig eine Chance über die Branchenzughörig an die Vorteile der Versicherungstarife der Presseversorgung zu kommen. Ist jemand zum Beispiel Officemanagerin, IT-Administrator oder Hausmeister in „pressefähigen Branchen“ dann gibt es die Möglichkeit.
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Die maximale staatliche Zulage für die Versicherten beträgt pro Jahr 175 €. Die volle Zulage erhält, wer mindestens 4 % des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr minus der Zulage aufbringt. Zahlt man weniger, wird die staatliche Zulage entsprechend gekürzt. Der steuerlich maximale Höchstbetrag beträgt pro Jahr 2.100 €. Die steuerliche Geltendmachung erfolgt über die Steuererklärung.
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Optimaler Beitrag und staatliche Zulagen
Die Erfahrung bei der Riester-rente hant gezeigt: insbesondere Familien und Alleinerziehende profitieren von der Förderung. Für jedes kindergeldberechtigte Kind das vor 2007 geboren wurde, gibt es eine maximal Zulage in Höhe von 185 €. Für Kinder die nach 2007 geboren wurden, beträgt die Zulage sogar 300 €. Selbst Ehepartner/innen können als „mittelbar“ Förderberechtigte die staatliche Zulage erhalten wenn sie einen eigenen Vertrag abschließen.
Wann beginnt die Rentenzahlung?
Der früheste Zeitpunkt für den Beginn der Rentenzahlung ist die Vollendung des 62. Lbensjahres. Der spätestete Zeitpunkt für den Beginn der Rentenzahlung ist die Vollendung des 85. Lebensjahr. Den Beginn kann bei Abschluss frei gewählt werden. Wer möchte, kann sich sogar bei Rentenbeginn der Presse RiesterRente bis zu 30 % des vorhandenen Kapitals auf einen Schlag auszahen lassen. Die weiteren 70% werden dann garantiert lebenslang verrentet.
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Was geschieht bei Tod?
Für den Todesfall vor Rentenbeginn gibt es optional 2 Möglichkeiten:
- Auszahlung des gebildeten Kapitals abzüglich der staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen an die Hinterbliebenen.
- Übertragung des gesamten gebildeten Kapitals ohne Abzug auf einen geförderten Altersvorsorgevertrag Ihres Ehepartners.
Im Falle des Todes nach Rentenbeginn zahlt die Presse RiesterRente ein Vielfaches der garantierten Rente, je nach bei Vertragsabschluss vereinbarter Rentengarantiezeit, abzüglich der bereits geleisteten Renten an Ihre Hinterbliebenen aus.
Beispiel:
Bei Vertragsschluss wird vereinbart, dass für den Todesfall eine Rentengarantiezeit in Höhe von 14 Jahren gelten soll. Normaler Rentenbeginn soll das 67. Lebensjahr sein. Der Riesterrentenbezieher verstirbt mit 72 Jahren. Somit hat er 5 Jahre seine Presse RiesterRente erhalten. 14 Jahre Garantie für den Todesfall minus 5 Jahre = 9 Jahre ist dann die weitere Zahlung an den Ehepartner garantiert.
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Ist die Riesterrente steuerfrei?
In der Ansparphase kommen sämtliche Kapitalerträge dem Vorsorgevermögen steuerfrei zugute. Die Sparbeiträge reduzieren in vielen Fällen sogar das zu verteuernde Einkommen. Mit Beginn der Auszahlungsphase unterliegen die Zahlungen jeder RiesterRente dem individuellen Steuersatz. Dieser ist dann allerdings üblicherweise zum Teil deutlich niedriger als im Arbeitsleben.
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Nutzen Sie unsere Expertise als unabhängiger Versicherungsmakler
Ein unabhängiger Versicherungsmakler schaut stets über den Tellerrand von Vorsorgemöglichkeiten hinaus. Die Vorsorgekonzepte der Presse-Versorgung stellen dem Personenkreis der Medienbranche in den meisten Fällen die passende Lösung an die Seite. Nach unserer Einschätzung ist das in 70 bis 80% der privaten und betrieblichen Altersversorgung so, beim Berufsunfähigkeitsschutz sehen wir die Quote in einem ähnlichen Bereich.
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Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir unseren Kunden/innen verpflichtet und bieten Ihnen auch Lösungen über die Produktlandschaft der Presse Versorgung hinaus. Dafür ist es notwendig, dass wir genau erfahren, was Ihre Ziele und Wünsche sind.
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