Presse-Versorgung Basisrente / Rüruprente Medienbranche
Infomationen zur Presse BasisRente für Medienbranche
vom unabhängigen Versicherungsmakler
Die Presse BasisRente bzw. RürupRente
Mit der Presse-Versorgung RürupRente (Presse BasisRente) für die Buchverlags- und Medienbranche bietet das Versorgungswerk der Presse starke Tarife an. Neben einem hohen Steuerspareffekt profitieren ArbeitnehmerInnen und Selbstständige von den besonders günstigen Tarifen der Presse Versorgung.
Steuervorteile und mehr
Die Presse BasisRente
Bei der Rüruprente profitieren Sie von Steuervorteilen. Die Sparbeiträge können in sehr hoßem Maße steuerlich geltend gemacht werden (siehe rechts) und reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Dies ist eine sehr gute Vorsorge für Selbständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte sowie auch deren Ehepartner/innen.
Das bietet Ihnen folgenden Vorteile:
- 90 % Abzugsfähigkeit der Sparbeiträge (Stand 2020, Tendenz steigend)
- lebenslang garantierte Rente
Die Lösungen / Tarife der Presse-Versorgung für die BasisRente sind:
BasisRente Perspektive (Tarif Perspektive)
BasisRente – kapitalmarktnah (Tarif InvestFlex)
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Für wen ist die Rüruprente sinnvoll?
- Für Personen mit hohem zu versteuerndem Einkommen, unabhängig davon, ob diese selbständig, angestellt oder Beamte sind.
- EhepartnerInnen mit geringem oder gar keinem Einkommen, wenn das Ehepaar steuerlich zusammen veranlagt ist und einen hohen Steuersatz hat.
Wer kann an Presse-Versorgung Basisrente teilnehmen?
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Rente wurde in den letzten Jahren immer mehr gekürzt. Dadurch gibt es Versorgungslücken. Diese können mit der vom Staat geförderten BasisRente geschlossen werden. Bei der Basisrente profitiert man von hoher steuerlicher Förderung. Arbeitnehmer/innen und Selbstständige der Medienbranche können zudem mit den besonders attraktiven Tarifen der Presse BasisRente vorsorgen. Folgende Berufe sind für die Tarife der Presseversorgung „pressefähig“, können also an den attraktiven Tarifen der Presseversorgung nutzen
Interessant
Auch wer nicht den oben genannten Berufen angehört, hat in vielen Fällen die Chance, über die Branchenzughörigigkeit die Vorteile der Presse Versorgung zu nutzen. Der Beruf eines Hausmeisters oder Office-Managerin wäre z. B. nicht pressefähig. Doch gibt es auch für diese Berufe eine Chance, sofern diese in einer pressefähigen Branche ausgeübt werden.
So gehts – Höchstbeitrag Basisrente 2020
Die vom Staat geförderte Basisrente / Rürup-Rente ist besonders für den oben genannten Personenkreis interessant. Lukrativ ist der hohe steuerliche Sonderausgabenabzug.
Die Vorsorgeaufwendungen für die Basisrente sind als Sonderausgaben abzugsfähig im Rahmen der Höchstbeiträge. 2020 sind dies 25.046 € bei ledigen Personen und 50.092 € bei Verheirateten bzw.eingetragenen Lebenspartnern/innen. Davon ist der für das Jahr 2020 steuerwirksame Anteil 90%. Dieser Anteil erhöht sich bis 2025 Jahr für Jahr um 2 Prozentpunkte.
Im Jahre 2020 werden also bei einem Aufwand /Sparbeitrag für die Rüruprente von 25.046 € (50.092 €) als Sonderausgaben 22.541 € (45.082 €) anerkannt oder anders erklärt: Höchstbeitrag Basisrente 2020 = 25.046 € für Ledige bzw. Höchstbeitrags Basisrente 2020 für Verheiratete = 50.092 €
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Wie wird versteuert?
Anders als bei den so genannten „Privatrenten“ wird die Basisrente analog der gesetzlichen Rente besteuert nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Das heißt bei Gutverdienern im Regelfall: viel Steuern sparen in der Ansparphase und mehr Steuern zahlen in der Rentenphase. Unterm Strich lohnt sich die Rüsruprente dennoch in vielen Fällen. Das liegt vor allem daran, dass der komplette Sparbeitrag während der gesamten Ansparzeit für den Sparer arbeitet. So entsteht zum einen ein hoher Steuerstundungseffekt und zusätzliche eine enorme Hebelwirkung.
Risiken und Nebenwirkungen?
Aus Rendite- und Sicherheitsgründen ist die Basisrente häufig unschlagbar gegenüber vergleichbaren Altersversorgungen. Aber der Staat hat Spielregeln geschaffen, die man akzeptieren muss. Das heißt, damit die Beiträge wie oben die hohen steuerlichen Vorteile bringen, gibt es einige staatliche gesetzliche Vorgaben. Dies sind:
- die versicherte lebenslange darf frühestens ab Alter 62 Jahre beginnen
- die Ansprüche sind nicht vererblich, übertragbar, beleihbar oder veräußerbar
- bei Kündigung kann nicht kapitalisiert werden (keine Auszahlung). Dafür gibt es aber eine spätere lebenslange und entsprechend reduzierte Rente. Die Beiträge sind also auch bei einer vorzeitigen Beendigung der Beitragszahlung grundsätzlich nicht (!) verloren.
- es ist grundsätzlich immer eine lebenslange Rentenzahlung garantiert (einmalige Kapitalauszahlung nicht möglich).
Rüruprente und Todesfall
Die Presse BasisRente zahlt dem Versicherten die spätere Rente garantiert ein Leben lang. Aber wie ist das Thema „Rüruprente und Hinterbliebene“ geregelt?
Bei Tod vor Rentenbeginn wird das vorhandene Kapital in Form einer lebenslangen Rente an EhepartnerIn bzw. eingetragene LebenspartnerIn oder eine bis zum 25. Lebensjahr befristete Rente an versorgungsberechtigte Kinder ausgezahlt.
Gegen Zahlung einer zusätzlichen Versicherungsprämie kann man mit der BeitragsrückgewährPolice sogar eine Person seiner freien Wahl absichern. Diese Person erhält nach dem Tod des Versicherungsnehmers eine Kapitalzahlung.
Die wesentlichen Vorteile der Presse BasisRente
- Hohe staatliche Förderung durch Sonderausgabenabzug (s.o.)
- Flexible Beitragszahlung
- Laufende Beiträge und Einmalbeiträge sowie steuerwirksame Zuzahlungen sind möglich
- Hartz-IV-sicher
Die Tarife der Presse BasisRente bzw. Rüruprente
Die Presse-Versorgung BasisRente bzw. Rüruprente gibt es in 2 unterschiedlichen Tarifvarianten. Die beiden Tarife heißen Presse BasisRente Perspektive und Presse BasisRente InvestFlex. Hierzu kurze Tarifbeschreibungen:
Presse BasisRente Perspektive
Dieser Tarif ist geeignet für alle, die neben Garantien eine ansprechende jährliche Überschussbeteiligung und somit ein möglichst hohes zu verrentendes Gesamtkapital wünschen. Zum Rentenbeginn wird die mindestens schon bei Vertragsabschluss garantierte Mindestrente gezahlt. Das bietet Planungssicherheit.
Leistungsmerkmale
- Garantie, dass zum vereinbarten Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zur Altersvorsorge zur Verfügung stehen.
- Garantie, dass mindestens die bei Vertragsschluss garantierte Mindestrente gezahlt wird.
- Ab vereinbartem Beginn der Rente erfolgt die Rentenzahlung lebenslang.
Regelung bei Tod im Rentenbezug
Standardmäßig wird bei Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn eine Todesfallleistung ab Rentenbeginn in Höhe eines Vielfachen der jährlichen ab Rentenbeginn garantierten Rente, abzüglich bereits gezahlter ab Rentenbeginn garantierter Renten fällig.
Presse Basisrente InvestFlex
Die Presse Basisrente InvestFlex ist geeignet für alle, die eine chancenorientierte Altersvorsorge suchen. Bei Vertragsabschluss kann eine Beitragsgarantie in Höhe von 100 %, 80 % oder 60 % vereinbart werden. Auch 0 % Beitragsgarantie von ist möglich.
Die Beitragsgarantie zum Rentenbeginn bezeichnet den Anteil der vereinbarten Beiträge, der als Garantiekapital bei Erleben garantiert ist.
Die Höhe der Beitragsgarantie kann während der Laufzeit nicht mehr geändert werden.
Allgemeine Beschreibung
Je nach gewählter Beitragsgarantie von 100%, 80% oder 60%, wird ein ausgewogenes von Chancen und Risiken dargestellt. Je höher das Risiko (wenig Beitragsgarantie) desto höher die Chance auf eine überdurchschnittliche Rendite und umgekehrt.
Aufgrund des Zusammenwirkens der individuell auswählten Fondsanlage (Kunde entscheidet) und dem Sicherungskapital werden hohe Renditechancen, bei gleichzeitiger Sicherheit der eingezahlten Beiträge ermöglicht. Eine Planungssicherheit wird durch die garantiert vereinbarte Mindestrente bei Abschluss des Vertrages abgerundet.
Die Fondsanlage innerhalb des Tarifs
Vor Rentenbeginn erfolgt die Anlage der Beiträge zur Altersvorsorge abzüglich Kosten und Anteile für das Sicherungskapital in Fonds, entsprechend der vom Kunden festgelegten Aufteilung. Es steht eine Fondspalette mit sehr guten Fonds erstklassiger Anbieter zur Verfügung. Für die BasisRenten stehen ausgewählte Fonds des TopFonds-Universums zur Verfügung.
Man kann sich für eine gemanagte Strategie entscheiden oder eine individuelle Fondsauswahl treffen. Es werden keine Ausgabeaufschläge erhoben. Fondswechsel sind jederzeit kostenfrei möglich.
Die Höhe der späteren Rente hängt wesentlich von der Wertentwicklung der gewählten Fonds ab.
Rendite und Risiko
Als Kunde nimmt man in diesem Tarif der Presse-Versorgung für höhere Renditechancen ein höheres Kapitalmarktrisiko in Kauf.
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Ist die Basisrente immer das non plus ultra?
Häufig schon, aber eben nicht immer. Vergleichen wir die verschiedenen geförderten Renten, sollte man immer auch einen Vergleich zur Riesterrente und betrieblichen Altersversorgung ziehen. Wer vorsorgen möchte, wenig Steuern zahlt und Kinder hat, für den kann die Riesterrente durchaus empfehlenswert sein. Denn die Riesterrente ist nicht per se schlecht, auch wenn dies in den Medien immer und immer wieder so dargestellt wird. Dadurch, dass es immer wieder (ab)geschrieben wird es nicht richtiger. Es kommt eben darauf an.
Dasselbe gibt auch für die betriebliche Altersversorgung. Auch diese kann (nicht muss) der Rüruprente gegenüber Vorteile haben. Insbesondere dann, wenn man eine hohe Arbeitgeberförderung erhält oder vermögenswirksame Leistungen umwidmet. Lassen Sie sich am besten beraten!
Basisrente und Berufsunfähigkeitsversicherung
Leistungen bei Berufsunfähigkeit können der Presse BasisRente übrigens mitversichert werden. Die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsrente sind ebenfalls steuerlich abzugsfähig. Dadurch reduziert sich der finanzielle Aufwand erheblich. Die zu versichernde Berufsunfähigkeitsrente sollte dann aber deutlich höher gewählt werden, da die Rentenleistungen im Versicherungsfall höher als normalerweise besteuert werden. Lassen Sie sich beraten. Als Fraustregel gelten ca. 20%, um das die versicherte BU-Rente höher versichert werden sollte. Es kommt auf jeden Fall immer auf den Einzelfall an. Deshalb sollte man sich in jedem Fall vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente – ob mit oder ohne Basisrente – vorher gründlich und fachkundig beraten lassen. Die Versicherungsbedingungen der Presse-Versorgung Berufsunfähigkeit gelten am Markt als hervorragend.
Exkurs: wie ist eine Berufsunfähigkeitsrente zu besteuern?
Vorab: wir bieten ausdrücklich keine Steuerberatung an! – Bei Fragen zum Steuerrecht sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden! Sollten Sie keinen Steuerberater haben, können wir Ihnen gerne einen empfehlen.
Grundsätzlich gilt: Einkünfte unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags von 9.408 EUR (Stand 2020) zur Sicherung eines „Existenzminimums“ sind immer steuerfrei. Bei einer kleinen Berufsunfähigkeitsrente bis ca. 780 EUR im Monat als einzigem Einkommen wäre auf die Berufsunfähigkeitsrente keine Steuer fällig. Eine derartige Miniabsicherung ist aber grundsätzlich wenig sinnvoll, da dann eine Verrechnung der BU-Rente mit der Grundsicherung erfolgen würde. Man sollte also auf eine adäquate Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Absicherung achten.
Einkünfte aus einer Berufsunfähigkeitsrente oberhalb des Grundfreibetrags sind als „sonstige Einkünfte“ gem. EStG zu versteuern. Dabei gibt es aber Unterschiede, ob die Versteuerung der Berufsunfähigkeitsrente aus einer „normalen Absicherung“ erfolgt in Verbindung mit einer Basisrente.
Beiträge zu einer normalen privaten Berufsunfähigkeitsrente können gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) bb) EStG in der Phase der Beitragszahlung grundsätzlich als Sonderausgaben bzw. Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllt werden (wie z. B. Dauer bis zum Alter 67). Für die steuerliche Absetzbarkeit gelten allerdings und diese Obergrenzen werden häufig schon durch die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung deutlich mehr als ausgeschöpft.
In der Auszahlungsphase wird eine private Berufsunfähigkeitsrente als „abgekürzte Leibrente“ gesehen und nur der so genannte. „Ertragsanteil“ versteuert. Die Höhe des zu versteuernden Ertragsanteils ist dabei abhängig von der möglichen Rentendauer bei Beginn der Zahlung der BU-Rente.
Beispiel
Eine 37-jährige ledige Frau wird im Alter 37 im Jahre 2020 berufsunfähig und erhält eine Berufsunfähigkeitsrente, die eine Leistungsdauer bis zum Alter 67 Jahre hat. Wird die Berufsunfähigkeitsrente als normale private BU-Rente gezahlt, wäre der Auszahlungsbetrag bei einer versicherten Rente in Höhe von 2.000.- € Monatsrente netto immer noch 2.000.- €. In Verbindung mit einer Basisrente wären es netto aber rund 10% weniger, 1.800 €.
Wäre die versicherte Rente 6.000.- € monatlich, dann bekäme die versicherte Frau bei der normalen privaten Berufsunfähigkeitsrente ca. 5.800 € ausgezahlt in verbinung mit einer Basisrente wären es aber deutlich weniger, nämlich nur ca. 4.600.- €.
Als Faustregel sollten deshalb bei Absicherung über eine Basisrenrte ca. 20 bis 25% mehr Leistungshöhe abgesichert werden.
Sämtliche Zahlen und Werte sind ohne Gewähr!
Zum Video „Basisrente in 4 Minuten erklärt!
Nutzen Sie unsere Expertise als unabhängiger Versicherungsmakler
Ein unabhängiger Versicherungsmakler schaut stets über den Tellerrand von Vorsorgemöglichkeiten hinaus. Die Vorsorgekonzepte der Presse-Versorgung stellen dem Personenkreis der Medienbranche in den meisten Fällen die passende Lösung an die Seite. Nach unserer Einschätzung ist das in 70 bis 80% der privaten und betrieblichen Altersversorgung so, beim Berufsunfähigkeitsschutz sehen wir die Quote in einem ähnlichen Bereich.
Den Kunden/innen verpflichtet
Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir unseren Kunden/innen verpflichtet und bieten Ihnen auch Lösungen über die Produktlandschaft der Presse Versorgung hinaus. Dafür ist es notwendig, dass wir genau erfahren, was Ihre Ziele und Wünsche sind.
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